Recht
Rechtsgrundlagen
Wenn private Ermittler tätig werden, benötigen sie eine Rechtsgrundlage. In den meisten Fällen ergibt sich diese aus dem Bundesdatenschutzgesetz.
Unser Auftraggeber muss ein sogenanntes berechtigtes Interesse nachweisen, damit wir personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und verwerten dürfen. Die juristischen Anforderungen dafür sind in der Regel überschaubar.
Vorschriften aus Arbeits-, Unterhalts-, Sorgerechts-, Erb‑ und Familienrecht sowie dem allgemeinen Privatrecht und gegebenenfalls dem Strafrecht eröffnen häufig die erforderliche Grundlage.
Gern prüfen wir für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall ein berechtigtes Interesse vorliegt. Alle Maßnahmen unserer Detektei stützen sich auf das Grundgesetz und die einschlägigen Rechtsgebiete. Ziel ist es, Ihre Rechte – wenn nötig – auch vor Gericht durchzusetzen.
Kostenerstattung
Die Kosten einer Detektei sind nicht selten bei der Gegenseite einklagbar und erstattungsfähig. Diesbezüglich existiert mittlerweile eine große Anzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen, die es Ihnen als Auftraggeber erleichtert, dass Ihre Kosten für unsere Beauftragung erstattet werden. In Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten geben wir gern darüber Auskunft.
